Eine Birne flackert an der Decke des Saals im Bürgerhaus, in dem die Gemeindevertretung tagt und zieht den einen oder anderen irritierten Blick eines Gemeindevertreters auf sich. Eine Sitzung, bei der es auch indirekt um die Frage geht, ob der jetzige Pächter das Bürgerhaus de facto geschenkt bekommen soll, zum Wohle der Gemeinde versteht sich, die dann diesen maroden Sanierungsfall Bürgerhaus endlich aus
den Büchern streichen könnte.
Geschenkt? Wieso geschenkt? Es ist rein rechtlich natürlich kein wirkliches Geschenk. Das Grundstück soll in einem Erbpachtvertrag überlassen werden, für das Gebäude, dessen Sanierungsbedarf aktuell mit sechs Millionen Euro beziffert wird, wird wohl ein symbolischer Preis von einem Euro zu entrichten sein.
Für die Erbpacht zahlt der Pächter dann jährlich eine festgelegte Summe an die Gemeinde, den sogenannten Erbpachtzins. Die Gemeinde ihrerseits zahlt dem Pächter aber wieder Miete für das weiterhin im Bürgerhaus befindliche JUZ. Sollte diese Miete dann höher oder gleich hoch wie der Erbpachtzins ausfallen, so nutzt der Pächter das Gebäude unentgeltlich, bekommt es also de facto geschenkt. (Nun gut, wenn er aktuell einen Euro Pacht pro Jahr bezahlt, verschlechtert sich die Finanzlage der Gemeinde dadurch nicht wirklich.)
Natürlich wird der neue, stolze Besitzer dann sofort Millionen in die Hand nehmen, um das Gebäude technisch in jeder Hinsicht auf den neuesten Stand zu bringen, er ist ja schließlich der Eigentümer und will, wie jeder Privatmann, sein Eigentum erhalten.
Was aber, wenn er beschließt, mit der Sanierung abzuwarten? Reinregnen wird es vorerst nicht, die Gemeinde war ja so nett, das Dach letztes Jahr für 500.000 Euro zu renovieren. So könnte er, wie bisher, erst einmal ordentlich Geld verdienen und eventuell auftretende Mängel nur notdürftig flicken, wie 2023, als einer seiner Mitarbeiter das undichte Dach mit Paketband ‘reparieren’ wollte. Sollte das Bürgerhaus dann tatsächlich in zehn Jahren so weit herunter gekommen sein, dass eine weitere Nutzung von Amts wegen untersagt werden muss, dann gibt er es eben der Gemeinde zurück und verklagt sie womöglich anschließend noch auf eine Entschädigung über mehrere Millionen Euro – für den Nutzungsausfall.
Das sind zwei mögliche Szenarien, wie es mit der Erbpacht laufen könnte. Der Blick an die Decke auf die flackernde Birne, ein wirklich leicht festzustellender und zu behebender Defekt, lässt mich ein wenig am Eintritt des ersten Szenarios zweifeln. Aber seien wir gerecht: Mit Paketband ist so etwas tatsächlich sehr schwer zu reparieren…
