Anfragen der Krotzebojer Grünen zur GeVe 21.01.2021

Infolge des erschreckenden Ereignisses am 13.01.2021 in der Großkrotzenburger Asylbewerberunterkunft bei der ein Mensch ums Leben gekommen ist, haben sich den Krotzebojer Grünen aufgrund der Berichterstattung und durch persönliche Gespräche mehrere Fragen gestellt. Die insgesamt 27 Fragen wurden mit der Bitte um Beantwortung zur Gemeindevertretersitzung am 22.01.2021 eingereicht, da die Sitzung jedoch bedingt durch die Pandemie in stark eingeschränkter
Form stattfand, konnte auf die Anfragen der Fraktionen nicht eingegangen werden.

Da die Beantwortung der Anfragen ebenfalls nur schriftlich erfolgen soll, haben sich die Krotzebojer Grünen entschieden, die Anfragen aufgrund der Anzahl in zwei Teilen und die Antworten ebenfalls, sobald sie vorliegen, zu veröffentlichen, sodass der Öffentlichkeit sowohl die Fragen wie auch die Antworten bekannt sind.


Anfragen der Krotzebojer Grünen zur Gemeindevertretersitzung am 22.01.2021


Im Nachgang zum tödlichen Vorfall in unserer Asylbewerberunterkunft am Mittwoch, den 13.01.2021 haben sich unserer Fraktion unter anderem folgende Fragen gestellt:

Die Gemeinde beschäftigt für die Asylbetreuung zwei Mitarbeiter, da dies günstiger sei als ein Sicherheitsunternehmen. (u. a. Beantwortung Anfragen KG zur GeVe vom 23.10.2020).

  1. Weshalb waren laut „Bild“ und weiteren Medienberichten zur Tatzeit Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens vor Ort?

  2. Wann, durch wen, zu welchem Zweck und für wie lange wurde dieser Sicherheitsdienst beauftragt?
    (Nachweise bitte bis Mitte kommender Woche an alle Fraktionen.)

    Unterschiedlichen Medien zur Folge hat der Sicherheitsdienst den Aggressor überwältigt. Aus Kreisen der Verwaltung soll dies jedoch ein Gemeindebediensteter getan haben.

  3. Wer hat den Aggressor überwältigt?
    (Polizeiprotokoll bitte bis Mitte kommender Woche an alle
    Fraktionen)

  4. Was hat die Asylbetreuung zum Tatzeitpunkt unternommen – die Gemeinde zahlt dafür Rufbereitschaft?

  5. Waren die Asylbetreuer zum Tatzeitpunkt vor Ort?

    Am Folgetag waren Berichten zur Folge Bewohner der Asylbewerberunterkunft vor dem Rathaus, um sich Gehör zu verschaffen.(Beschwerden)

  6. Ist es zutreffend, dass beide Betreuer nicht anzutreffen waren und auch keine Gespräche mit den Anwesenden Bewohnern der Asylbewerberunterkunft geführt haben und wenn ja, warum?

  7. Wo waren die beiden Betreuer zu diesem Zeitpunkt?

  8. Ist es zutreffend, dass der Bürgermeister ohne das fachkundige Personal unserer Asylbetreuung mit den Bewohnern der Asylbewerberunterkunft Gespräche geführt hat/führen musste und wenn ja, warum?

  9. Wurden darüber hinaus noch Gespräche, wann und durch wen mit den Bewohnern der Asylbewerberunterkunft geführt?

  10. Ist es zutreffend, dass seit Freitag, den 15. Januar beide Mitarbeiter der Asylbetreuung gleichzeitig für mindestens eine Woche erkrankt sind?

    In der Veröffentlichung vom 14.01.2021 schreibt das Rathaus „So habe man sich um Notfallseelsorge und psychologische Betreuung gekümmert.“.

  11. Erhalten die Bewohner der Asylunterkunft aufgrund dieses Erlebnisses eine professionelle psychotherapeutische Betreuung und wenn ja, welche?

  12. Was wurde darüber hinaus konkret unternommen und durch wen ausgeführt?

  13. Wie erfolgt derzeit die Asylbetreuung mit „oberster Priorität“, wenn aktuell keine Mitarbeiter der Asylbetreuung zur Verfügung steht?

    In der Beantwortung der Anfragen zur Gemeindevertretersitzung vom 23.10.2020 wird u.a. mitgeteilt, dass viele Kommunen zusätzliches pädagogisches Personal beschäftigen, um das Konfliktpotential in den Einrichtungen zu senken.

  14. Ist es zutreffend, dass die Gemeinde kein zusätzliches pädagogisches Personal beschäftigt, weil die bestehende Asylbetreuung als ausreichend erachtet wird?

    Gemäß eines Beschlusses des Gemeindevorstandes wurden für die Asylbetreuer Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen beschlossen, um die notwendige Qualifikation sicherzustellen.

  15. Welche Ausbildung und Qualifikation haben die beiden Asylbetreuer?(Nachweise bitte bis Mitte kommender Woche an alle Fraktionen.)

  16. Welche genauen Maßnahmen wurden ergriffen? (Teilnahmebescheinigungen an den Weiterbildungsmaßnahmen bis Mitte kommender Woche an alle Fraktionen verteilen)

    Zur Asylbetreuung gehören auch Konzepte zur praktischen Umsetzung der Betreuung.

  17. Welche Konzepte gibt es zur Konfliktprävention, -erkennung und -bewältigung?
    (Nachweise bitte bis Mitte kommender Woche an alle Fraktionen.)

  18. Wer wurde hierfür geschult und wann?
    (Nachweise bitte bis Mitte kommender Woche an alle Fraktionen.)


    Zur Organisation und Verteilung von Asylbewerbern zwischen Kreis und Kommunen findet auch ein Informationsaustausch statt.

  19. Welche Informationen werden bei Zuweisung einer Person durch den Kreis mitgeteilt?

  20. Welche Informationen kann/muss die Gemeinde selbst einholen?

  21. Ist es zutreffend, dass Maintal, Nidderau und Großkrotzenburg die einzigen Kommunen im Kreis sind, die alleinstehende Männer in Ihre Asylunterkünfte aufnehmen?

  22. Welches Maß an Informationen zum Vorleben von aufgenommenen Asylbewerbern erachtet die Gemeinde als ausreichend und warum?

    Zur Asylunterkunft.

  23. Ist es zutreffend, dass vor kurzem eine Begehung der Einrichtung durch verschiedene Behörden stattgefunden hat?

  24. Wenn ja, wann und durch welche Organisationen/Behörden?
    (Protokoll der Begehung bitte bis Mitte kommender Woche an alle Fraktionen.)

  25. Wann hat davor zuletzt eine Begehung stattgefunden?

    Ende letzten Jahres teilte der Gemeindevorstand mit, dass bei bestätigten Corona-Fällen in der Asylbewerberunterkunft „häusliche Quarantäne“ erfolgen soll.

  26. Wie sieht das Vorgehen bei einer solchen „Häuslichen Quarantäne“ aus?

  27. Ist es zutreffend, dass bei einem ab Ende November letzten Jahres auf Corona positiv getesteten Asyslbewerber die „häusliche Quarantäne“ darin bestand, dass er auf sein Zimmer isoliert wurde und dieses nur zum Aufsuchen der Toilette oder Dusche verlassen durfte?
    (Die Küchennutzung zur Eigenversorgung wurde ihm verwehrt.)


    Wir bitten um unverzügliche Beantwortung