Wenn Politik auf Bürger trifft

Krotzebojer Grüne.- Alle Welt redet derzeit von Bürgerbeteiligung. So auch in Großkrotzenburg, wo unter anderem auch ein sogenannter Bürgerhaushalt die Beteiligung am Geschehen in der Gemeinde ermöglichen soll. Offensichtlich gehen die Befürworter davon aus, dass es nur darum geht, Einsparvorschläge der Ortsbürger zur Sanierung des Gemeindehaushaltes zu machen. Bürgerbeteiligung beschränkt sich aber nicht darauf, die Bürger von den Entscheidungen (Sparmaßnahmen) der Ortspolitik zu unterrichten, sodass die Partizipation an dieser Stelle endet. Das jüngst von der Mehrheit der Ortspolitiker abgelehnte Bürgerbegehren hat gezeigt, wie man mit Hilfe von juristischen Spitzfindigkeiten, eine politische Entscheidung umgehen kann.

Worum ging es bei dem von 612 Ortsbürgern gewünschtem Bürgerbegehren? Zunächst sollte mit der Änderung des Bebauungsplanes die zukünftige Möglichkeit zur nichtmotorisierten Erschließung zwischen dem Wendehammer der Joseph-Berberich-Straße und Am Waldsee geschaffen werden. Dazu ist das Versetzen der geplanten Schallschutzwand um 3m nötig. Bis dahin konnten die Initiatoren des Bürgerbegehrens davon ausgehen, dass unsere Verwaltung hierzu ohne Verursachung von Kosten in der Lage ist, werden die Angestellten doch eben dazu beschäftigt.
Natürlich ist jedem klar, dass der Bau eines Rad-/Fußweges Kosten verursacht. Ein Datum zum Bau wurde aber nicht festgelegt oder gefordert. Nur wird nach der Errichtung der Mauer eine Erschließung unverhältnismäßig aufwendig, wenn nicht sogar unmöglich.

Die Behauptung, dass wegen der Versetzung der Lärmschutzwand um 3m ein neues Schallschutzgutachten benötigt würde, steht als unbewiesene Aussage im Raum!

Die Bemerkung, dass ein solcher Weg nicht angenommen würde, ist eine unbewiesene Vermutung und hätte sich im Alltag gezeigt.

Wir haben in unserem Gemeindegebiet eine Vielzahl von nichtmotorisierten „Trampelpfaden“, die offensichtlich – selbst wenn nicht ausgebaut – gerne benutzt werden. So gibt es einen Trampelpfad über eine von dem Hessischen Naturschutzgesetz geschützten Fläche und dies obwohl ein ausgewiesener Weg um die Fläche führt. Die angebrachten Hinweisschilder zur Beachtung der Ausgleichsfläche werden ignoriert! In diesem Fall unternimmt die Gemeinde nichts, aber die sinnvolle Maßnahme im Ostend wird mit allen Mitteln verhindert.

Was passiert denn, wenn ein Bürgerbegehren mit einem Bürgerentscheid durchgeführt wird? Beide Seiten, also Befürworter und Gegner haben die Gelegenheit ihre Argumente auszutauschen. Bei Erreichen des Quorums gibt es eine Entscheidung für Ja oder Nein! Wenn, wie jetzt geschehen, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens mit formaljuristischen Argumenten abgelehnt wurde, muss man davon ausgehen, dass die Argumente der Gegner nicht stichhaltig und glaubhaft sind! War da die Angst, dass der Bürgerentscheid Zustimmung finden würde?

Offensichtlich ist Bürgerbeteiligung dann nicht erwünscht, wenn mit dem Anliegen Kosten verbunden sind! Mit dem Verhindern des Bürgerentscheides hat die Mehrheit in der Gemeindevertretung der Bürgerbeteiligung einen Bärendienst erwiesen! Wen wundert es da noch, wenn Politikverdrossenheit von den Politikern selbst wehmütig beklagt wird?