16 Nein-Stimmen, 7 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Krotzebojer Grüne.- Unser Antrag in der Gemeindevertretung zum Verbot der Verwendung von glyphosathaltigen Unkrautvernichtern durch den Bauhof wurde, nach den Ausführungen unseres Bürgermeisters Engel, mit 16 Nein-Stimmen abgelehnt.
In den letzten Jahren seien laufend Stellenstreichungen im Bauhof vorgenommen worden und daher stehe nicht genügend Zeit zur Verfügung, um die Unkrautvernichtung alternativ vorzunehmen. Daneben seien Mitarbeiter im Umgang mit diesen Mitteln geschult worden und man habe eine Genehmigung des Hessischen Pflanzenschutzdienstes zur Verwendung, die aber die Anwendung auf Kinderspielplätzen ausschließt.
Trotzdem wird das Gift in verkehrsberuhigten Straßen, in welchen Kinder spielen, ausgebracht. „Das Abstimmungsergebnis der Gemeindevertretung ist nicht nachzuvollziehen, hier wird ein unnötiges Gesundheitsrisiko in Kauf genommen,“ so der Bürgermeisterkandidat Johannes Rubach. Glyphosat ist Bestandteil von Unkrautvernichtungsmitteln wie z.B. „Roundup“, welches in jedem Baumarkt gekauft werden kann. Daher könnte man annehmen, dass es völlig unbedenklich ist.
Allerdings gibt es ernstzunehmende Untersuchungen, wie die WHO (World Health Organization) mitteilt, die eine Gesundheitsgefährdung von Glyphosat nahelegen. Derzeit läuft die Neubewertung von Glyphosat zur Zulassung als Unkrautbekämpfungsmittel.
Wenn man dem Konzern Monsantos, dem größten Hersteller von Unkrautvernichtungsmitteln, Glauben schenkt, dann stellt Roundup keinerlei Gefährdung für Mensch und Natur dar. Die wurzeltiefe Wirkung sei nicht bienengefährlich und nicht fischgiftig. Dementgegen steht die Vorgabe des Hessischen Pflanzenschutzdienstes, gemäß dessen der Einsatz glyphosathaltiger Herbizide auf Wegen, Plätzen und sonstigem Nichtkulturland in Hessen mit Wirkung vom 1. Juli 2015 nur noch in begründeten Ausnahmefällen erlaubt ist. Wenn die Verwendung in der Landwirtschaft schon umstritten ist, kann die Verwendung des Herbizids im Straßenraum keine begründete Ausnahme darstellen!
Wie es anders geht sieht man hier: Die Gemeinde Neuberg hat gegen mehrere Landwirte Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet, da sie zahlreiche Feldwege mit Unkrautvernichtungsmitteln, die Glyphosat enthalten, bespritzt hatten. Das Mittel – obwohl nicht verboten – gilt als krebserregend. Dass Glyphosat auf den Äckern gespritzt werde, könne sie nicht verhindern, aber öffentlicher Grund dürfe dadurch nicht in Mitleidenschaft gezogen werden, betonte Neubergs Bürgermeisterin Iris Schröder.