Feige und unaufrichtig – FDP lenkt mit Schwarzmalerei von Lobbypolitik ab

Wer die politische Diskussion des letzten Jahres rund um das Bürgerhaus verfolgt hat, kommt bei den letzten Pressemitteilungen einiger Personen und Parteien gelinde gesagt ins Staunen. Von plötzlicher Kündigung, Zerstörung von Infrastruktur und katastrophalen finanziellen Folgen für die Gemeinde ist die Rede und es wird so getan, als gäbe es nicht den Hauch, nicht den Ansatz oder auch nur eine Idee zur zukünftigen Lösung für das Bürgerhaus, dabei haben alle bisherigen Parteienihre grundsätzlichen Richtungsvorstellungen bereits letztes Jahr geäußert.

Dass die lange Jahre für den Pächter äußerst rentable Pachtlösung weiterverlängert werden muss, um für diesen nach Möglichkeit nachteilige Veränderungen zu verhindern, ist seit Jahren gemeinsame Linie vor allem von FDP und Bürgermeister Thorsten Bauroth. Die politische Linie der Kollegen ist klar, mit wiederkehrenden Bedenken und Vorwänden wird die Diskussion in der Schwebe gehalten und durch den Bürgermeister die Bearbeitung in der Verwaltung schleifen gelassen, sodass es keine Bewegung gibt. Gerade wo die Liberalen ansonsten immer die Ersten sind, die Belastungen der Bürger hervorzuheben, ist hiervon in dieser Debatte nichts zu spüren.
Wieso die Gemeinde bei einem Pachtzins von nur einem Euro auch weiterhin alle Kosten zur Unterhaltung des Gebäudes bis hin zu den Nebenkosten tragen solle, obwohl auf der einen Seite dort kaum noch eine Nutzung durch die Gemeinde, geschweige denn Vereine oder Bürger stattfindet und auf der anderen Seite der Pächter, was man so hört, mit einer einzigen Veranstaltung schon mal Umsatz im fünfstelligen Bereich erzielt, bleibt von den Kollegen unbeantwortet. Ebenso unbeantwortet bleibt die Frage, womit eine solche Ungleichbehandlung gegenüber den anderen ortsansässigen Gastronomen zu rechtfertigen ist, denen nicht ansatzweise ein solches Engagement entgegen gebracht und deren „Niedergang“ lediglich beiläufig beklagt wird. Stur nach dem Motto, der Pachtvertrag war schon immer so, dass können(„wollen“) wir jetzt nicht mehr ändern.

Den ausdauernden Verhinderungsversuchen zum Trotz trat im Juni 2020 durch Gespräche mit möglichen Investoren eine Situation ein, die zu einem konkreten Lösungsweg führen könnte. Auch hierauf musste eine Antwort gefunden werden, denn der jahrelange IST-Zustand würde womöglich nicht mehr lange funktionieren.
Die Antwort war ein pächtergenehmes Investormodell, sprich die Erbpachtlösung für mindestens 50 Jahre. Bevor also die Gemeindegremien nach den Investorengesprächen vielleicht noch eine andere Entscheidung treffen würden, musste schnellstmöglich ein beratungsfähiger Entwurf eines Erbpachtvertrages vorgelegt und mit aller Macht durch den Gemeindevorstand gebracht werden.

Wo die Kollegen und Herr Bauroth vielerorts Bedenken, Zweifel und Verfahrensfragen hatten, findet die Vorstellung, die Gemeinde könne das ganze Areal dem Bürgerhauspächter in Erbpacht übertragen, hingegen regen Zuspruch. Interessant ist hierbei, dass ebenjene Akteure dem Gebäude einen ganz unterschiedlichen Wert beimessen, je nach dem was diskutiert wird. Denn wenn es um Ideen ging, welche einen Abriss des Gebäudes vorsahen, eben weil die Bausubstanz nichts mehr wert ist, war der Aufschrei groß und es wurde betont, welche Chancen das Gebäude hätte, wie günstig im Vergleich doch eine Sanierung sei und das wir all das nur mit der Erbpachtvariante erreichen würden. Ging es dann jedoch um die Erbpachtvariante, war das Gebäude so wenig wert, dass die Gemeinde höchstens etwas für das Grundstück verlangen könne, keinesfalls jedoch mehr als die Kosten für die Abschreibung und den Abriss, sprich im besten Fall kostendeckend, denn alles andere wäre ja für den Pächter ruinös.

Es drängte sich der Eindruck auf, die Gemeinde müsste schon fast dankbar sein, für einen solch großzügigen Vorschlag. Der Gemeinde bliebe nicht nur dem Vernehmen nach erspart, eine Fläche von ca. 7.000 qm in bester Lage einer neuen für alle Bürger vorteilhaften Nutzung zu führen zu müssen. Viel mehr würde die Gemeinde auch noch von der Verantwortung für das Bürgerhaus befreit, wenn sie das „Problemgebäude“ samt Gelände nur an den Pächter geradezu „verschenkt“, in der Hoffnung dieser würde dort schon irgendeinen Mehrwert für die Gemeinde schaffen.

Das Ziel ist klar. Jede andere Überlegung, jeder andere Lösungsversuch ist zu verhindern, ist zu verzögern, bis als einzige noch realisierbare Variante der Erbpachtvertrag übrig bleibt! Daher kann man in allen Medien den Sirenengesang hören, sobald der Versuch unternommen wird, dieses Feld wieder anzugehen. Ein Gesang im Übrigen, in welchen auch ein ehemaliger Bürgermeister unseres Ortes, seit Jahren in der Immobilienbranche tätig, als freischaffender Interessenvertreter und beratende Stimme von Bürgermeister Thorsten Bauroth nur allzu gern mit einstimmt.
Bürgermeister Bauroth erklärt dann auch offen und bei jeder Gelegenheit, dass der aktuelle Pachtvertrag aus seiner Sicht rechtswidrig und ein Erbpachtvertrag mit dem Pächter die einzige Option sei. Anstatt die Interessen der Bürger zu vertreten und in deren Sinne für Rechtssicherheit und Ausgleich zu sorgen, wird von Bauroth und Konsorten mit großen Krokodilstränen die Ungerechtigkeit für den Pächter beklagt, jedoch kein Wort über die Ungerechtigkeit gegenüber den Bürgern verloren.

Die ehrliche Argumentation pro Erbpachtvertrag ist nun aber eben dünn und so wird viel lieber ein ganz anderes Bild gezeichnet.
Das Bild vom Ende des Jugendzentrums, ein Szenario, welches ununterbrochen mit sorgenvollem Unterton gerade von der FDP beschworen wird, die sich ansonsten nicht im Geringsten für das Jugendzentrum und die großartige Arbeit, die dort verrichtet wird, interessiert. Hier wird die Existenz des JUZ mit dem Fortbestand des Pachtvertrages verknüpft und infolge die Kündigung des Pachtvertrages mit einer direkten Existenzbedrohung für das JUZ gleichgestellt. Unsachlich und nicht wahrheitsgemäß wird behauptet, der zeitnahe Abriss des Gebäudes wäre beschlossen, der Pächter müsste bald seinen Betrieb einstellen, das JUZ zwingend verlegt werden und die Gemeinde einen hohen Vermögensverlust abschreiben.

Solche Behauptungen aufzustellen und damit Ängste und Sorgen zu schüren, nur um davon abzulenken, dass die eigene politische Position den allermeisten Bürgern wohl kaum vermittelbar ist, ist feige und unaufrichtig.
Dies gilt sowohl für den Fraktionsvorsitzenden der FDP, der in der Gemeindevertretersitzung am 25.06.2021 im gleichen Redebeitrag mehrfach das Ende des JUZ anmahnte, um sogleich von den anderen Fraktionen mehr Ehrlichkeit einzufordern und den Beigeordneten Alexander Noll, auf dessen Druck die Liberalen letztes Jahr eingeknickt sind und die grüngelbe Koalition ihrer einseitigen Lobbypolitik geopfert haben, wie auch für Bürgermeister Bauroth, der nur zu betonen weiß, was die Gemeinde dem Pächter alles schuldig sei.

Doch nichts davon wurde beschlossen, nichts davon trifft zu! Am 25.06.2021 hat die Gemeindevertretung nur eines beschlossen, die fristgerechte Kündigung des Pachtvertrages.

Fakt ist, dass in keiner Weise von einer plötzlichen oder vollkommen unerwarteten Kündigung gesprochen werden kann, sondern von der Ablehnung einer weiteren Vertragsverlängerung. Der nun gekündigte Nachtrag zum Pachtvertrag für das Bürgerhaus sieht noch eine Laufzeit von 1,5Jahren bis zum 31.12.2022 vor und wäre darüber hinaus noch um ein weiteres Jahr verlängert worden, wenn die Gemeinde nicht bis zum 30.06.2021 gekündigt hätte, wie im Vertrag vorgesehen.

Fakt ist, dass die Zukunft des JUZ in keiner Weise in Frage steht. Selbst wenn der Pachtvertrag und der gastronomische Betrieb beendet wären, könnte das JUZ selbstverständlich im Gebäude weitergeführt werden, denn beides hängt nicht voneinander ab.
Bereits vor 5 Jahren mit dem Beschluss zur Entwicklung der „Neuen Mitte“ wurden für den Fall, dass das Bürgerhaus nicht mehr nutzbar sein sollte, Übergangsräumlichkeiten für das JUZ begutachtet und für gut befunden, sodass eine Weiterführung gesichert ist. Zu dem sind die Räumlichkeiten des JUZ in die Jahre gekommen und u.a. nicht barrierefrei, weshalb es Sinn macht, eine Neuaufstellung des Jugendzentrums im Konzept „Neue Mitte“ vorzunehmen.
Für die Krotzebojer Grünen gilt: Das JUZ ist eine Institution und zwingender Bestandteil jedes Lösungswegs zur „Neuen Mitte“, daher lautet die Frage für uns nicht, ob es weiter ein JUZ geben wird, sondern lediglich wo!

Fakt ist, dass weder der Pächter sein Gewerbe unerwartet aufgeben muss, noch das Gebäude plötzlich abgerissen wird. Letztes Jahr waren sich alle Fraktionen zumindest einig, dass am Ende auch wieder eine Versammlungsstätte vorhanden sein soll.
Wenn diese auch zukünftig eine gastronomische Einrichtung beinhalten sollte, spricht aus Sicht der Krotzebojer Grünen grundsätzlich nichts dagegen, dem aktuellen Bürgerhauspächter ein Erstangebot einzuräumen.
Denn es geht nicht darum, den Pächter zu benachteiligen oder los zu werden, sondern um einen fairen und ehrlichen Ausgleich zwischen den Interessen des Pächters und den Interessen der Großkrotzenburger Bürgern, welche uns Gemeindevertretern ihr Mandat verliehen haben.

Für ungerechtfertigte Vorteile zu Lasten der Steuerzahler ist in unserer Gemeinde kein Platz und wir freuen uns, gemeinsam mit all jenen, die an einem Mehrwert für unsere Gemeinschaft ehrlich interessiert sind, endlich die unredlichen Blockadebemühungen zu überwinden und stattdessen ein Konzept zu erarbeiten und umzusetzen, dass unseren Ort bereichert und den Bürgern nutzt.